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   BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81   

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BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81 (https://dejure.org/1982,3359)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1982 - 2 B 99.81 (https://dejure.org/1982,3359)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1982 - 2 B 99.81 (https://dejure.org/1982,3359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) als Rechtfertigung für technische Vorbereitungen auf den Widerstandsfall in sog. ruhigen Zeiten - Subsidiarität des gewaltsamen Widerstandes im Verhältnis zur aktiven Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Dies steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. BVerwGE 61, 200 [201 f.] unter Hinweis auf BVerwGE 61, 176 [185]).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats das (prognostische) Urteil über die Gewähr zukünftiger Verfassungstreue durch die gesetzlich vorgegebenen und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts ausgefüllten, in Bund und Ländern einheitlich geltenden Maßstäbe stärker als bei anderen Beurteilungen "verrechtlicht"; dies wirkt sich - ohne daß aber die Beurteilungsermächtigung insoweit völlig aufgehoben ist - bei den einzelnen Ansatzpunkten der gerichtlichen Kontrolle aus (vgl. BVerwGE 61, 176 [186]).

  • BVerwG, 26.11.1979 - 7 C 44.79

    Abgabe zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet allerdings, daß den Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich zu allen entscheidungserheblichen Umständen zu äußern; das Gericht hat deshalb u.a. grundsätzlich die Tatsachen und Beweisergebnisse, auf die es seine Entscheidung zu stützen gedenkt, zum Gegenstand des Verfahrens zu machen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerfGE 15, 214 [BVerfG 18.12.1962 - 2 BvR 396/62] [218]; 50, 280 [284]; vgl. auch Urteil vom 26. November 1979 - BVerwG 7 C 44.79 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 111]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. z.B. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Diese sind nur erfüllt, wenn die Beschwerde im einzelnen belegt, daß das Instanzgericht seiner Entscheidung zu einer konkreten Rechtsfrage eine Auffassung zugrunde gelegt hat, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt (vgl. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52] und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Das Berufungsgericht war bei dieser Sachlage nicht verpflichtet, den Kläger darüber hinaus noch auf jeden für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Gesichtspunkt bzw. auf sämtliche Schlußfolgerungen, die es aus der angenommenen Kenntnis des Klägers von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen beabsichtigte, im voraus besonders hinzuweisen (vgl. Urteile vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 9] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 16]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet allerdings, daß den Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich zu allen entscheidungserheblichen Umständen zu äußern; das Gericht hat deshalb u.a. grundsätzlich die Tatsachen und Beweisergebnisse, auf die es seine Entscheidung zu stützen gedenkt, zum Gegenstand des Verfahrens zu machen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerfGE 15, 214 [BVerfG 18.12.1962 - 2 BvR 396/62] [218]; 50, 280 [284]; vgl. auch Urteil vom 26. November 1979 - BVerwG 7 C 44.79 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 111]).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet allerdings, daß den Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich zu allen entscheidungserheblichen Umständen zu äußern; das Gericht hat deshalb u.a. grundsätzlich die Tatsachen und Beweisergebnisse, auf die es seine Entscheidung zu stützen gedenkt, zum Gegenstand des Verfahrens zu machen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerfGE 15, 214 [BVerfG 18.12.1962 - 2 BvR 396/62] [218]; 50, 280 [284]; vgl. auch Urteil vom 26. November 1979 - BVerwG 7 C 44.79 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 111]).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Das Berufungsgericht war bei dieser Sachlage nicht verpflichtet, den Kläger darüber hinaus noch auf jeden für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Gesichtspunkt bzw. auf sämtliche Schlußfolgerungen, die es aus der angenommenen Kenntnis des Klägers von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen beabsichtigte, im voraus besonders hinzuweisen (vgl. Urteile vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 9] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 16]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Dies steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. BVerwGE 61, 200 [201 f.] unter Hinweis auf BVerwGE 61, 176 [185]).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81
    Soweit die Beschwerde Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 9. Juni 1981 (BVerwG 2 C 48.78 u.a.) geltend macht, genügt sie schon den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

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